Marcus Eisinger, Landesinnungsmeister der Friseure Wien | Credit: Martin Steiger

05.11.2021

2G in Wien: Innung im Schulterschluss mit Gastro fordert Entschädigungen

Keine geplanten Entschädigungen bei Umsatzverlust für Wiener Friseure durch die 2G Reglung ab 12.11., die Innung Wien fordert aber genau diese!

Nachgefragt von Katja Ottiger
 

Wie wir aus dem Büro des Wiener Stadtrats Peter Hacker erfahren haben, sind zum jetzigen Zeitpunkt ►keine Entschädigungen für mögliche Umsatzausfälle, die durch die 2G Regelung für die Wiener FriseurInnen möglich sind, geplant. Wir haben heute Morgen bei Landesinnungsmeister der Friseure Wien, Marcus Eisinger nachgefragt, was die nächsten Schritte der Innung sind.

Keine geplanten Entschädigungen für Umsatzeinbußen bei 2G - was tut die Innung?
Marcus Eisinger: Ich habe gerade mit dem Verantwortlichen der Wiener Gastronomie gesprochen. Wie werden abwarten, zu welcher Entscheidung die Landeshauptleute in ihrer heutigen Konferenz kommen werden. Denn sollte es zu einer Bundesentscheidung kommen, haben wir auf der Landesebene keine Aussagekraft mehr, dann ist dies Sache auf Bundesebene.

Sollte es bei der 2G Reglung allein für Wien bleiben, wird es einen Schulterschluss mit der Gastronomie geben, bei der wir eine gemeinsam formulierte Forderung nach Entschädigungen beim Bundesland Wien einbringen werden.

Ungeimpfte bzw. ungenesene Mitarbeiter? Was passiert jetzt mit diesen?
ME: Auch das ist ein Punkt, bei dem wir noch abwarten müssen. Als Innung können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen, weil uns noch keine entsprechenden Verordnungspapiere vorliegen. Ich denke, das entscheidet sich in den nächsten 12 Stunden. Für mich kann es allerdings nicht sein, dass man die Ungeimpften vom Arbeitsmarkt ausschließt, meines Wissens gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.


Aktuell aus dem Newsroon der WKW erreichen uns folgende Forderungen, formuliert im Schulterschluss mit der Wiener Gastronomie
Stand, 05.November, 11 Uhr

Ausgangssituation:

  • 2G Regel für Wiener Kunden und Kundinnen
  • Grundsätzlich muss weiterhin die Verordnung abgewartet werden, da viele Fragen und Details noch offen sind

Forderungen:

  • viele Kundinnen und Kunden sind bereits geimpft, aber 
  • mit der 2G Regel wird selbstverständlich ein Teil unserer Kundschaft nicht mehr kommen können
  • wir sehen den Bund hier sehr stark gefragt, klare Vorgaben vorzugeben
  • wir brauchen Entschädigungsmaßnahmen und Umsatzersatzlösungen
  • klar ist, dass es für Unternehmen schwierig ist, 100 Prozent der geschäftlichen Infratruktur aufrecht zu halten, bei beispielsweise nur 60 Prozent des Umsatzes.


HINWEIS: Das Bundesministerium definiert für Personal in 2G Settings folgendes:
"Für Personal in 2-G-Settings gilt: Mitarbeiter, die weder geimpft oder genesen sind, müssen ein aktuelles, negatives PCR-Testergebnis vorweisen und bei unmittelbarem Kundenkontakt zudem FFP2-Maske tragen." Siehe www.sozialministerium.at

Wir bleiben an dem Thema dran und informieren zeitnah.