05.11.2020
2. Lockdown – Friseurlehrlinge zurück im Distance Learning
Seit 3. November bis einschließlich 30. November gilt der Lockdown „light“ in Österreich. Friseurlehrlinge, die sich im Unterricht in der Berufsschule befinden, müssen während des Distance Learnings nach Hause und dürfen in dieser Zeit nicht im Salon eingesetzt werden.
Die Balance zwischen Recht auf Bildung und Pandemiebekämpfung
"Normalbetrieb ohne Berücksichtigung der Infektionslage kann es nicht geben!", verteidigt Bildungsminister Heinz Faßmann in der Pressekonferenz am vergangenen Montag u.a. die Entscheidung, Oberstufen, Berufsschulen und Universitäten ins Distance Learning zu schicken, betont aber auch die Notwendigkeit, „eine Balance zwischen dem Recht auf Bildung und der Bekämpfung der Pandemie zu finden.“ Diese Entscheidung betrifft also auch alle Friseurlehrlinge bzw. die Hairstylisten-Absolventen der Modeschule Hallein.
Distance Learning kennen die SchülerInnen bereits aus dem ersten Lockdown, da ändert sich im Prinzip nicht viel. Neu ist, dass diesmal auch der fachpraktische Unterricht unter bestimmten Bedingungen abgehalten werden kann. Wie das im Detail ausschauen kann, entscheiden die Berufsschulen entsprechend ihren örtlichen Gegebenheiten individuell und sind angehalten, dies den ausbildenden Betrieben mitzuteilen.
Key Facts zum Distance Learning
- Die SchülerInnen lernen von zu Hause. Arbeitsaufträge müssen zeitgerecht erfüllt werden, es herrscht Anwesenheitspflicht bei Calls
- Der jeweilige Stundenplan wird digital über Lernplattformen abgewickelt und bleibt erhalten. Es soll trotz Distanz eine schulische Struktur gewährleistet und eine zeitliche Ordnung vermittelt werden.
- Es gilt auch, neuen Stoff zu vermitteln, aber natürlich mit Maß und Ziel.
- Der allgemeinbildende Unterricht ist auf Distance-Learning umzustellen
- Die berufsfachliche Ausbildung ist nach Möglichkeit zu verschieben oder sie ist – wenn eine Verschiebung nicht möglich ist – ausgedünnt am jeweiligen Berufsschulstandort durchzuführen (maximal ein Viertel der Normalschüler/innenzahl, nicht mehr als 9 Personen pro Klasse), Quelle: Wirtschaftskammer
Lehrlinge dürfen trotz Distance Learning nicht im Salon eingesetzt werden
Bei manchen Friseurunternehmern keimt die Frage auf, ob die Lehrlinge parallel in den Salon kommen dürfen. Diesen Gedankengängen nimmt Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder den Wind aus den Segeln: „Wir haben eine duale Ausbildung. Wenn Schulzeit ist, ist Schulzeit! In dieser Zeit steht der Lehrling für den Salon nicht zur Verfügung. Dafür erhalten Unternehmen ihre Basisförderung, mit der die fehlende Arbeitszeit des Lehrlings ersetzt wird.“