Credit: M.B.Fotografie | Adobe Stock

29.01.2022

Die 2G Pflicht fällt in Handel & Gastro - und Friseure?

Die Freude ist groß, die 2G Pflicht fällt, es kommt wieder 3G. Zuerst am 12. Februar im Handel, am 19.02. folgen Gastronomie und Tourismus. Aber was ist mit den Körpernahen Dienstleistern - wir haben nachgefragt ...

Die Ankündigung heute Vormittag kam überraschend, nach wenigen Tagen erweitert die Bundesregierung die Lockerungsschritte der aktuellen Coronamaßnahmen. 

Der kurzfristig einberufenen Pressekonferenz folgten viele erwartungsfroh. Es wurde auch so ziemlich alle Bereiche angesprochen, nur zu den körpernahen DienstleisterInnen hörte man nichts. 

Die große Frage: Wird am 19. Februar auch für Friseure die 2G Pflicht fallen? 

Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder steht bereits im engen Austausch mit Regierungsmitgliedern und Wirtschaftskammer und versichert uns: "In der Vergangenheit waren die körpernahen DienstleisterInnen und damit auch die Friseure immer bei der Gastro miteinbezogen. Oft wurden die körpernahen Dienstleister nicht explizit genannt, es galt dann aber das Gleiche wie in der Gastronomie." 

In der Tat waren FriseurInnen bei den ersten Lockerungsmaßnahmen oft vorne dabei. Die Bundesinnung der Friseure erwartet, dass es auch dieses Mal so sein wird und hält uns auf dem Laufenden.

Parallel laufen jedoch noch weitere Gespräche so BI Wolfgang Eder: "Mit der Implementierung der Impfpflicht erwarten wir auch eine Aufhebung der Kontrollpflicht in den Salons. Die Verantwortung liegt nun eindeutig bei den Kunden."

Wolfgang Eder ist guter Dinge und hält uns informiert, sobald wir näheres erfahren, wird imSalon.at wie immer umgehend berichten.