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17.03.2020

WK Wien vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse für Kleinbetriebe

Die Wirtschaftskammer Wien stockt Zuschüsse für Kleinbetriebe auf: Aus einem Notlagenfinds mit 20 Mio. Euro können Mietzuschüsse und Corona-Umsatzausfälle beantragt werden - diese müssen nicht zurückgezahlt werden.

Aus diesem Corona Notlagenfonds können EPUs und Kleinstunternehmen (bis zu 10 MitarbeiterInnen) eine Unterstützung erhalten. Dies gilt bei einer starken Betroffenheit, also einem Umsatzrückgang von mehr als 50%.

Mit dieser Unterstützung sollen Mitglieder, welche durch die Corona-Pandemie in ihrer Geschäftstätigkeiterheblich beeinträchtigt werden, bei der Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben Unterstützung erhalten. Dadurch soll die Aufrechterhaltung der betrieblichen Tätigkeit gewährleistet werden.

Art der Förderung: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Voraussetzungen

  • Mitglieder der WK Wien
  • aufrechte Gewerbeberechtigung seit mindestens 2 Jahren
  • maximal 10 unselbständig Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)
  • Es muss eine wirtschaftliche Notlage aufgrund der Corona Pandemie vorliegen. Eine wirtschaftliche Notlage ist jedenfalls gegeben, wenn:1) ein erheblicher monatlicher Umsatzrückgang im Ausmaß von 50 % und mehr vorliegt bzw. 2) ein massiver monatlicher Umsatzrückgang im Ausmaß von 75 % und mehr vorliegt.

Leistungsumfang

  • Nicht rückzahlbarer Mietzuschuss bei Umsatzrückgang von 50-74 %
    - im Wohnungsverband von maximal EUR 100 monatlich
    - in einem Mietobjekt von maximal EUR 600 monatlich
  • Nicht rückzahlbarer Ausfallersatz bei Umsatzrückgang ab 75 %
    - von maximal EUR 1.000 monatlich
    - Der maximale Förderzeitraum ist auf fünf Monate begrenzt.

Antragsfristen:

  • Anträge können erst ab 1.4.2020 gestellt werden, da der Umsatzrückgange für den gesamten März nachgewiesen werden müssen.
  • Der Umsatzrückgang muss im Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.7.2020 stattgefunden haben
  • Einreichungen sind im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 31.12.2020 möglich

Notlagenfonds
Der Notlagenfonds wird mit jeweils 10 Mio Euro von der Stadt Wien und der WKO Wien geleistet und soll Wiener Kleinstunternehmern als Soforthilfe zur Verfügung stehen.

Alle Details siehe unten: Informationsblatt, Förderrichtlinien, Förderantrag!