Credit: Jose Carlos Ichiro / Westend61 / picturedesk.com

01.08.2022

Telefonische Krankmeldung bei Covid ab 1.8. wieder möglich

Corona-Erkrankte Personen können sich telefonisch krankschreiben lassen. Die Krankmeldung ist für Stylist*innen notwendig, um weiterhin Entgelt zu beziehen.

Ab heute fallen die Quarantäne-Regeln in Österreich. Nun muss man sich mit einem positiven Corona-Test nicht mehr absondern, sondern kann bei einer symptomlosen Infektion mit Maske im Salon arbeiten. Jedoch besteht ab sofort wieder die Möglichkeit, sich telefonisch bei einer positiven Testung mit symptomatischen Krankheitsverlauf telefonisch krank schreiben lassen: 

Die Telefonische Krankmeldung ab 1.8.

Erkrankte Personen können sich wegen einer Covid-19 Infektion telefonisch krankschreiben lassen. Die Krankmeldung ist für Stylist*innen notwendig, um weiterhin Entgelt zu beziehen. Be einer Absonderung war man früher automatisch krankgeschrieben. Jetzt bedarf es eine aktive Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt.

Covid-positv ohne Symptome inklusive Maske im Salon - was noch?

Wer einen positiven Corona-Test hat, sich aber gesund fühlt und ohne Symptome ist, kann mit FFP2 Maske im Salon arbeiten. Die Maske darf auch nur abgenommen werden, wenn ein Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen werden kann. Außerdem sollen weitere Schutzmaßnahmen, wie das regelmäßige Lüften von Räumen getroffen werden. In der Aussendung des Gesundheitsministerium wird deswegen empfohlen, dass Arbeitgeber*innen über eine Infektion informiert werden sollen, damit geeignete Maßnahmen getroffen werden können.

Kann eine FFP2 Maske aus medizinischen Gründen (z.B. einer Schwangerschaft) nicht durchgehend getragen werden, muss auch das mit dem/der Arbeitgeber*in geklärt werden.  

Verkehrsbeschränkungen für positiv Getestete

 Ab Montag, 1.8. gelten für corona-positive Personen außerdem sogenannte Verkehrsbeschränkungen. Das heißt in öffentlichen Verkehrsmitteln und im freien, wenn kein Abstand von 2m eingehalten werden kann, muss eine FFP2 Maske getragen werden. Die neuen Regeln sind für 10 Tage ab der positiven Testung gültig. Ab Tag 5 der Infektion kann man sich freitesten.