Credit: Martin Steiger

03.11.2021

Steuertipps zum Jahresende 2021

Der Countdown läuft, Salonunternehmer haben das Weihnachtsgeschäft vor Augen, der Dezember naht mit raschen Schritten. Damit allerdings auch das Jahresende, bis dahin muss einiges erledigt sein – ein Überblick…

Noch weiß keiner genau, was die von der Bundesregierung geplante Steuerreform beinhaltet und wie es sich auf den Geschäftsalltag auswirkt. Dennoch sollte man sich schon jetzt die Zeit nehmen, um seine Steuersituation zu durchdenken und zu prüfen, was vor dem 31.12.2021 noch unbedingt erledigt werden muss.

Steuerberater Dieter Derntl von der Wiener taxpro gibt Tipps!

Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Eine neue Waschmaschine mit besserem Energiesparmodus, eine Mikrowelle für den Mitarbeiterraum: Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800 können im Jahr der Anschaffung, also bis 31.12.2021, voll abgeschrieben werden.  

Registrierkasse

Bei Verwendung einer Registrierkasse ist mit Ende des Kalenderjahres ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren.

Die Überprüfung des signierten Jahresbelegs ist verpflichtend (laut BMF-Info bis spätestens 15. Februar des Folgejahres) und kann manuell mit der BMF-Belegcheck-App oder automatisiert durch Ihre Registrierkasse durchgeführt werden.

Das vollständige Datenerfassungsprotokoll ist extern zu speichern und aufzubewahren.

Gewinnfreibetrag bei Einzelunternehmen und betrieblicher Mitunternehmerschaft

Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilfreibeträgen. Das sind der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Freibetrag.

Wird nicht investiert, so steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinns, höchstens aber bis zu einem Gewinn in Höhe von € 30.000 zu (maximaler Freibetrag € 3.900).

Übersteigt der Gewinn € 30.000, kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (bestimmte abnutzbare, neue, körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Mindestnutzungsdauer von mindestens vier Jahren/ definierte Wertpapiere) hinzukommen, der davon abhängt, in welchem Umfang der übersteigende Freibetrag durch bestimmte Investitionen im jeweiligen Betrieb gedeckt ist.

Dieser beträgt:

  • bis € 175.000 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag
  • bis € 350.000 Gewinn: 7 % Gewinnfreibetrag
  • bis € 580.000 Gewinn: 4,5 % Gewinnfreibetrag
  • ab € 580.000 Gewinn: kein Gewinnfreibetrag

Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen

Erst ab Inbetriebnahme eines Wirtschaftsgutes kann eine Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme noch kurzfristig bis zum 31.12.2021, steht eine Halbjahres-AfA zu.

Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016

Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2016 aus.