Credit: Martin Steiger

09.04.2020

So profitiert ein Friseurunternehmen vom Fixkostenzuschuss

Aus dem Corona-Hilfs-Fonds ist ab 15.04. der Fixkostenzuschuss beantragbar. Für wen es gilt, was darunter fällt und wie viel Friseure bezuschusst bekommen haben wir zusammengestellt...

Fixkostenzuschüsse beantragen

Im Rahmen des Corona-Hilfs-Fonds werden Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten in der Corona Krise gewährt. Vorbehaltlich korrekter Angaben müssen diese nicht rückerstattet werden. Registrierung beim aws für Fixkostenzuschüsse ab 15.4.2020 möglich.

Voraussetzungen

  • Standort in Österreich
  • Fixkosten müssen in Österreich operativ angefallen sein
  • Umsatzverlust mindestens 40%
  • Betriebe müssen zumutbare Maßnahmen setzen, um Fixkosten zu reduzieren
  • Gesundes Unternehmen vor der Krise
  • Nachweis, dass Unternehmen sämtliche zumutbare Maßnahmen gesetzt haben, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.
    Ob dies nur für Unternehmen gilt, die ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt haben und auch für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter gekündigt/ mit Wiedereinstellungsgarantie, haben, wird im Einzelfall entschieden. Hierzu gibt es widersprüchliche Aussagen.


Höhe des Fixkostenzuschusses

Staffelung des Zuschusses nach Umsatzausfall

  • 40 – 60% Ausfall =  25% Fixkostenzuschuss
  • 60 – 80% Ausfall =  50% Fixkostenzuschuss
  • 80 - 100% Ausfall =   75% Fixkostenzuschuss

Friseure fallen in letztere Kategorie, außer der Gutschein- und Produktverkauf läuft so gut, dass man nur einen z.B. 70%igen Umsatzausfall hat, dann würde der Anspruch abgestuft auf 50%.
Hierzu gibt es noch keine gegenteilige Aussage der Regierung. Im Gegenteil, es wurden so viele Gutschein-Portale wie nie aus dem Boden gestampft, das kann Ihnen hierfür auf die Füße fallen.

Die Rechnung ist einfach wie das Fallbeispiel der WKO gut darstellt

Ihr Friseurbetrieb hat monatliche Fixkosten von 5.190 €?

 

 

Dann erhalten Sie nach einem Umsatzeinbruch von mehr als 80% am Ende des Jahres  3.893 € pro Monat bezuschusst.

Selbstverständlich sind Personalkosten hiervon ausgenommen, da sie diese Kosten ja durch Kurzarbeit / Kündigung gelöst haben.

Was sind eigentlich alles Fixkosten?

  • Geschäftsmieten (voller/ reduzierter Mietbetrag)
  • Versicherungsprämien
  • Strom/ Gas/ Wasser
  • Telefon/ Internet

& ein angemessener Unternehmerlohn in Höhe von maximal 2.000 € / Monat


Dauer der Übernahme

Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle des Unternehmens ab dem 16. März 2020 und Ende der Covid-Maßnahmen


Wie weiter?

Der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss bei dem Online Tool der AWS ab 15.4.2020 zu stellen. Bitte registrieren Sie sich dort bis spätestens 31.12.2020 und stellen Sie den konkreten Antrag bis spätestens 31.08.2021.  Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank in Abstimmung mit der AWS.


Steuerpflichtig?

Der Fixkostenzuschuss ist nicht steuerpflichtig, jedoch reduziert er die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffenden Wirtschaftsjahr.

Registrierung beim für Fixkostenzuschüsse sind ab 15.4.2020 möglich. Mehr Infos auf bmf.gv.at