08.05.2020

Fronleichnam, Christi Himmelfahrt & Sonntag Salon öffnen ist erlaubt

Zu großen Debatten führte die Frage nach dem Offenen Sonntag und Öffnung an den Feiertagen, die da so kommen. Einige haben es eingeplant und wurden prompt mit Anzeigendrohungen konfrontiert. Bundesländer streiten - Was denn nun?

Eigentlich war es ja allen klar, aber dann halt irgendwie doch nicht, so scheint es zumindest.

Wir haben uns nochmals bei Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder und der WKO rückversichert. BI Wolfgang Eder betont „Ja, Salons dürfen unter klar definierten Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Auflagen für Beschäftigte aufgrund von wirtschaftlicher Notwendigkeit auch an Sonn- und Feiertagen aufsperren. Das gilt für alle Bundesländer."

Die detaillierte "Sonntags-Öffnungs" Regelung finden Salonunternehmer

► zusammengefasst im imSalon.at Beitrag Salons dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen, aber...

► detailliert beschrieben auf der Seite der WKO für friseure.at Öffnungszeiten für Friseursalons

► handlich, praktisch in der neuen APP der WKO Friseure zum Download bei Google Play WKO Friseure    / Apple  – Zugangsdaten erhalten Sie von ihrer jeweiligen Landesinnung

Wolfgang Eder empfiehlt jedem Unternehmer sich im Vorfeld genau mit den Auflagen für Mitarbeiter auseinanderzusetzen und finanzielle Auswirkungen aufgrund von Sonn-/ Feiertagszulagen, beziehungsweise Kurzarbeit, zu kalkulieren.

 

Wird es Kontrollen geben? Das ist durchaus möglich, wird von Innungsseite betont. Kontrollen dienen dazu, um den Schwarzen Schafen entgegenzuwirken, die auch vor Corona schon an Sonntagen ihre Salons und Barbershops offen hielten.