Credit: Matheo Richter

20.07.2020

Rückkehr der Maskenpflicht in bestimmten Bereichen ab Freitag in Österreich

Was vermutet wurde, gilt nun als offiziell bestätigt: Ab 24.07. müssen Mund und Nase wieder im Lebensmittelhandel bedeckt sein. Genauso kehrt der MNS auch wieder in Bank- sowie Postfilialen zurück. Bei Dienstleistungen, wo der 1m Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, bleibt die Maskenpflicht weiterhin aufrecht.

[Artikel vom 20.07.2020, aktualisiert am 23.07.2020]

Maske tragen in Supermärkten ist nun keine freiwillige Entscheidung mehr, sondern österreichweit Pflicht. Genauso wird der MNS (Mund-Nasenschutz) in österreichischen Banken, in der Post, Gesundheitseinrichtungen (Pflegeheime, Krankenanstalten und Kuranstalten), Tankestellenshops sowie Bäckereien wieder eingeführt. Das wurde heute in einer offiziellen Pressekonferenz von Bundeskanzeler Sebastian Kurz bestätigt. Die Bundesregierung reagiert damit auf den Anstieg der Neuinfektionen in Österreich.

In der heutigen Pressekonferenz wurde mitgeteilt, dass dort, wo der Abstand von 1m nicht eingehalten werden kann, die Maskenplicht aufrecht bleibt. Dazu gehören auch Friseure als Dienstleister. (Stand 21.07.2020)

Wir halten hierzu am Laufenden.