Credit: Martin Steiger für imSalon

31.03.2022

KV: Die neuen Löhne für das Friseurgewerbe ab 1.4.2022

Ab 1. April gilt der neue Kollektiv-Vertrag für Friseur*innen. Dann liegt der Einstiegslohn mit abgeschlossener Lehre bei 1.605 Euro (bisher 1.551,00 €, Stand 1.4.2021). Lehrlinge bekommen im ersten Lehrjahr 600 Euro (bisher 580,-). Meister*innen können außerdem 30% monatlich mehr Lohn erhalten.

Mit 1. April 2022 liegt der Einstiegslohn für Friseurinnen und Friseure mit abgeschlossener Lehre bei 1.605 Euro (bisher 1.551,00 €, Stand 1.4.2021). Lehrlinge bekommen im ersten Lehrjahr 600 Euro (bisher 580,-), 700 Euro im zweiten (bisher 675,-), 920 Euro im dritten (bisher 889,00,-) und 1020 Euro im vierten Lehrjahr (bisher 980,00,-).

Zulage für Salonleitung und Ausbildung

Salonleiterinnen/Salonleiter erhalten eine monatliche Zulage von 13 % des KV-Mindestmonatslohnes für Friseur*innen pro Monat. 

Ausbildnerinnen und Ausbildner erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 10 % des KV-Mindestmonatslohnes für Friseur*innen gem. § 3 Abs. A des Lohnabkommens, kaufmännisch gerundet auf volle Eurobeträge, pro Monat. Gibt es ein Zusammentreffen beider Zulagen, steht der*m Arbeitnehmer*in eine eine monatliche Zulage in Höhe von 20 % des KV-Mindestmonatslohnes zu.

Zulage für Friseurmeister*innen

Meister: Friseur*innen mit Meisterprüfung (derzeit fünf Module) und einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit als Friseurin/Friseur, erhalten eine monatliche Meisterzulage in Höhe von 10% des kollektivvertraglichen Mindestmonatslohnes.

Treffen mehrere Zulagen zusammen gelten für Friseurmeister*innen monatliche kumulierte Zulagen in Höhe von:

  • für Salonleiter*innen 20 %,
  • für Ausbilder*innen 15 %,
  • für Salonleiter*innen und Ausbildner*innen 30 %,

des kollektivvertraglichen Mindestmonatslohnes pro Monat.

Die neuen kollektivvertraglichen Mindestlonatslöhne ab 1.4.2022:

1.) Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer € 1.575,--
2.) im 1. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.605,--
3.) im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.639,--
4.) im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.680,--
5.) ab dem 6. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.810,--

Monatliche Lehrlingsentschädigung / Ausbildungsverhältnis im 2. Bildungsweg/Berufspraktikum - Modeschule Hallein

1. Lehrjahr € 600,--
2. Lehrjahr € 700,--
3. Lehrjahr € 920,--
4. Lehrjahr € 1.020,--

Das gesamte Lohnabkommen ► hier downloaden!

Brutto-Netto-Löhne für Friseur*innen

Also Orientierungshilfe bietet die WKO eine Tabelle für die Brutto-Netto-Berechnung des Kollektiv-Vertrags für Friseur*innen ab 1. April 2022. Tabelle ► hier einsehen.