Credit: Martin Steiger

15.06.2020

Kunden brauchen keine Masken, wenn Abstandsregel eingehalten wird

Weitere Lockerungen: Bei Ruhezeiten der Kunden, z.B. Einwirken der Farbe, unter der Trockenhaube, im Wartebereich, kann KundIn bei Einhaltung des Abstandes, auf die Maske verzichten.

Die mit 15.6.2020 in Kraft getretenen Lockerungen bringen auch für den Friseurbetrieb Erleicherungen für die Kunden:

Beim Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten soll gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten sein. Somit gibt es keine MNS-Pflicht, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Die Bundesinnung der Friseure informiert:

Am Ort der beruflichen Tätigkeit selbst, bleibt anscheinend der Abs. 3, der derzeit lautet: „Kann auf Grund der Eigenart der beruflichen Tätigkeit der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden, ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen, wie das Bilden von festen Teams, der Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden.“

Daraus lässt sich folgendes ableiten:

Während der Arbeiten am Kunden, bei welchen der 1m-Abstand unterschritten wird, tragen Friseur/in und Kunde/in weiterhin die Maske. Bei Ruhezeiten der Kunden, z.B. Einwirken der Farbe, im Wartebereich, unter der Trockenhaube, ist es möglich, bei Einhaltung des Abstandes, auf die Maske zu verzichten.