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20.01.2023

Henna- und Naturhaarfarben unter 16 – unbedenklich oder nicht?

Was ist schwarzes Henna? Was bewirkt PPD? Und darf man Jugendlichen unter 16 die Haare mit Naturhaarfarbe färben?

Haarfärbemittel sind für Jugendliche unter 16 Jahren laut EU-Richtlinie „nicht bestimmt“, allerdings wird kein klares Verbot ausgesprochen. Erfahrt hier mehr, wie Friseur*innen mit dem Thema umgehen können ► Haare färben bei Jugendlichen unter 16: nicht verboten, nicht empfohlen – was nun?

Welche Richtlinien gibt es bei Henna- oder Naturfarben?

Die EU-Kosmetikverordnung fordert, folgenden Texthinweis auf Produkten abzudrucken:

„ … Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘­ können das Allergierisiko erhöhen. … “

Was ist schwarzes Henna?

Damit das orange-gelbe Henna intensiver und dunkler am Haar wirkt, wird PPD (Para-Phenylendiamin) beigefügt. Diese Substanz kann bei vermehrtem Kontakt Allergien auslösen. In Europa darf kein Para-Phenylendiamin kosmetischen Mitteln hinzugefügt werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Deutschland gibt an, dass für Henna selbst keine sensibilisierende Wirkung nachgewiesen ist. Wenn allergische Reaktionen auftreten, ist dies laut BfR durch PPD ausgelöst.

Was ist PPD?

PPD (Para-Phenylendiamin) hat eine stark sensibilisierende Wirkung und kann schwere Reaktionen auf der Haut auslösen. Personen, die einmal auf PPD überempfindlich reagiert haben, können ein ganzes Leben lang auf Farben ähnlichen chemischen Aufbaus reagieren.

Zusammengefasst: Naturhaarfarbe ist nach wie vor ein Nischenprodukt und fällt vermutlich auch deswegen bei öffentlichen Stellen durch den Rost.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat sich dem Thema gewidmet und das in schwarzem Henna beigefügte PPD als stark sensibilisierend kategorisiertfür reines Henna sei das aber nicht der Fall. Sieht man sich die gesellschaftliche Entwicklung an – Stichwort Nachhaltigkeit – steckt hierin ein großes Potenzial, aber auch Nachholbedarf, wenn es um Informationen und dem Umgang damit geht. Deswegen gilt: Verpackungsbeilage auf Hinweise überprüfen und im Zweifelsfall Rechtssicherheit beim Produzenten einholen.

Stellungnahme WKO

"Hinsichtlich der Beurteilung von pflanzlichen Farben/ Henna ist anzumerken, dass grundsätzlich für jedes Produkt eine Sicherheitsbewertung durch den Hersteller erfolgen muss und es dürfen nur sichere kosmetische Mittel in Verkehr gebracht werden."

"Grundsätzlich kann vermutlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch pflanzliche Farben sensibilisierend wirken können und es zu Reaktionen kommen kann. So kam es zB bei Produkten mit Black Henna zu Beanstandungen, da diese Haarfärbemittel mitunter auch den Inhaltsstoff PPD (P-Phenylendiaminen) enthalten. PPD, beziehungsweise einige Reaktionsprodukte der Substanz, besitzen unter bestimmten Voraussetzungen ein stark allergieauslösendes und auch genotoxisches Potenzial.“

"Die Bundesinnung der Friseure empfiehlt jedenfalls die Kontaktaufnahme mit dem Versicherungsunternehmen, ob sich dadurch, bei der zivilrechtlichen Haftung, Änderungen ergeben, die bei der Versicherung eventuell nicht berücksichtigt wurden."

Iris Untermauer, Geschäftsführerin Herbanima Naturhaarfarben,  erklärt die Situation folgendermaßen: „Nur oxidative Haarfarben sind unter 16 Jahren verboten, reine Pflanzenfarben sind von der EU-Verordnung ausgenommen. Wimpern und Augenbrauen können mit Pflanzenfarben nicht gefärbt werden, da das mit 30 Minuten Einwirkzeit zu lange dauert und Pflanzenfarbe auf Wimpern und Augenbrauen nicht besonders haltbar ist.“

Zusammengefasst: Naturhaarfarbe ist nach wie vor ein Nischenprodukt und fällt vermutlich auch deswegen bei öffentlichen Stellen oftmals durch den Rost. Das Bundesinstitut für Risikobewertung in Deutschland hat sich dem Thema gewidmet und das in schwarzem Henna beigefügten PPD als stark sensibilisierend kategorisiert, für Henna sei das aber nicht der Fall. Sieht man sich die gesellschaftliche Entwicklung an – Stichwort Nachhaltigkeit – steckt hierin ein großes Potenzial, aber auch Nachholbedarf, wenn es um Informationen und dem Umgang damit geht. Deswegen gilt: Verpackungsbeilage auf Hinweise überprüfen und im Zweifelsfall bei Produzenten erfragen, welche Empfehlungen es gibt.