Credit: Matthias Merz

25.03.2020

Geschlossene Friseursalons. Was machen jetzt Zweithaarspezialisten?

Während alle Friseursalons österreichweit geschlossen sind, dürfen Zweithaarspezialisten, die medizinische Dienstleistungen anbieten, weiterhin auch eingeschränkt arbeiten.

Bei unseren deutschen Nachbarn ist es allen Zweithaarstudios, die als medizinische Dienstleister arbeiten, generell gestattet, ihre Studios unter gewissen Voraussetzungen, weiterhin während der Corona-bedingten Schließung von Salons, geöffnet zu haben: ► Zweithaarspezialisten dürfen weiterarbeiten

In Österreich empfielt die Bundesinnung, Zweithaarstudios geschlossen zu halten. Wir haben beim Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder telefonisch nachgefragt und wurden auf die Verordnung BGBl. II Nr. 96/2020 hingewiesen. Demnach ist das "Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten u.a. von Dienstleistungsunternehmen zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen untersagt ... eine Ausnahme besteht für Gesundheits- und Pflegedienstleistungen."

Das heißt also, das alle Zweithaarspezialisten, die bestehende Verträge mit Krankenkassen (!) haben, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen anbieten. Diese Zweithaarspezialisten fallen daher unter "Heilbehelfe" und dürfen, bzw. sind verpflichtet, im Sinne der Gesunderhaltung der Kunden/Patienten und unter Einhaltung aller Vorsichts- und Hygienemaßnahmen, auch weiterhin eingeschränkt zu arbeiten.

Dienstleistungen aus rein ästhetischen Gründen, sind Friseurdienstleistungen und somit untersagt!

Wie sieht das ein deutscher Zweithaarspezialist? Lesen Sie hierzu: ► Zweithaarspezialisten bleiben offen. Max Rieswick: Perückenstudio ist wie ein Arztpraxis