Credit: Adobestock | pict rider

14.03.2020

Friseur-Mitarbeiter wegen Corona-Betriebsausfall entlassen - Rechte und Pflichten beider Parteien

Uns erreichen Meldungen und Anfragen von Friseur-Mitarbeitern, die wegen der Corona-Betriebsausfälle entlassen wurden - wie sieht das rechtlich aus? Und wollen wir wirklich dieses Zeichen setzen?

Die aktuelle vom Corona Virus ausgelöste Ausnahme-Situation ist für alle schwierig. Salonchefs plagen Existenzängste, Mitarbeiter die Angst um Bezahlung und Arbeitsplatz, uns alle plagen Ängste um Gesundheit, ob der eigenen oder der von Freunden und Familie.

Einige Friseurmitarbeiter haben uns hilfesuchend kontaktiert. Die Meldungen von Entlassungen oder Vorschlägen Arbeitsverhältnisse einvernehmlich sofort aufzulösen haben uns sehr irritiert.

Für Arbeitnehmer gilt

Die Arbeiterkammer gibt hier ganz klare Richtlinien:

Ihr Chef oder Chefin schlägt Ihnen vor, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen und verspricht, Sie auch wiedereinzustellen! Was also tun?

"Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtlich zwar jederzeit möglich, sofern die entsprechenden Fristen und Formvorschriften erfüllt werden. Die Arbeiterkammer empfiehlt jedoch nachdrücklich, zu gelinderen Maßnahmen zu greifen, um die aktuelle Krisensituation unter Wahrung des Beschäftigungsstandes zu überbrücken (etwa Kurzarbeit). "

Wichtig: Lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber unter Druck setzen und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit der Arbeiterkammer Kontakt aufgenommen haben.

Arbeiterkammer Information für Friseurmitarbeiter in der Corona Krise: www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/coronavirus/Arbeitsrechts-FAQ_zum_Coronavirus.html

Denken Sie aber auch teamorientiert, wie können Sie alle zusammenhalten und sich gegenseitig unterstützen. Urlaub abbauen, Überstunden abbauen, Trainingsmaßnahmen ergreifen, es gibt einiges wie Mitarbeiter auch Ihre Chefs entlasten können - wir sitzen alle in einem Boot!

Enttäuscht von Eurem Arbeitgeber? Auf jokira.at findet Ihr tolle Jobs bei klasse Unternehmen – die Krise ist irgendwann vorüber und dann werdet ihr euch in einem anderen, tollen Salon wieder entfalten können.

Für Arbeitgeber gilt

Der Staat hat ein umfangreiches Hilfspaket definiert, Arbeitgeber werden daraus Unterstützung erhalten. 

Angesichts des Fachkräftemangels sollte ein Personalabbau in der Regel nur das letzte Mittel sein. Sie haben grundsätzlich folgende Möglichkeiten, Arbeitskosten krisenadäquat zu reduzieren:

  • Vereinbarung des Abbaus von Urlaubs- und Zeitguthaben
  • Vereinbarung der (befristeten) Reduktion der Arbeitszeit (Teilzeit)
  • Vereinbarung von unbezahltem Urlaub, Bildungskarenz
  • Vereinbarung von Kurzarbeit
  • Maßnahmen zur Verringerung des Personalstands, z.B. Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage

Einen Urlaub oder den Verbrauch von Zeitguthaben müssen Sie mit Ihren Mitarbeitern grundsätzlich vereinbaren.

In dieser außergewöhnlichen Zeit sollte jeder das Gespräch mit den Mitarbeitern gesucht werden und mit Ihnen der Abbau von Urlaub und/oder Zeitguthaben vereinbart werden. Oder eine der oben angeführten Maßnahmen. Die für alle Beteiligten deutlich unattraktivere Variante wäre eine Kündigung, die aber wirklich nur die allerletzte Möglichkeit sein sollten.

Corona-Kurzarbeit Die Sozialpartner haben für die Dauer der Corona-Krise ein vereinfachtes Kurzarbeitsmodell vereinbart. Das neue Muster ist gleichzeitig Sozialpartnervereinbarung, Betriebs- und Einzelvereinbarung. Unternehmen können Anträge voraussichtlich ab Montag, 16.3.2020 bei der zuständigen AMS-Landesstelle einbringen. Siehe HIER

Für alle gilt

In diesen außergewöhnlichen Zeiten hilft es allen Parteien zusammenzuhalten und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ein Geben und Nehmen im Team ist in Zeiten, in denen alle mit finanziellen Einbußen konfrontiert sind die wohl nachhaltigste und menschlichste Form der Lösungsfindung.

Und nicht vergessen, es gibt eine Zeit danach und die wird kommen, ob in 2 Wochen oder in 2 Monaten und dann wollen wir uns alle wieder in die Augen schauen  können.