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12.01.2023

Eva Auer: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Schulungsförderung

2023 waren im Jahresdurchschnitt 1.568 Friseurinnen*Friseure arbeitslos gemeldet, zusätzlich waren 647 in Schulung. Was „in Schulung“ konkret bedeutet und wer diese Schulungen durchführt, erklärt uns Eva Auer vom AMS.

Mag.a Eva Auer, Fachbereichsleiterin Statistik, AMS, im Gespräch mit Raphaela Kirschnick

Was bedeutet es, wenn ein*e Friseur*in beim AMS „in Schulung“ gemeldet ist?
Eva Auer: 
Die beim Arbeitsmarktservice vorgemerkte Person nimmt an einer Schulung oder an einem Kurs teil. Wenn sich eine Person beim AMS arbeitslos/arbeitssuchend vormerkt, dann werden vermittlungsrelevante Daten erhoben, zum Beispiel der Beruf, der zuletzt ausgeübt wurde und der Berufswunsch, der von der Person ausgeübt werden möchte.

Was bedeutet Berufswunsch?
EA: Ein Beispiel:
Wenn die Person (Friseur*in) den gegenwärtigen Beruf nicht mehr ausüben kann und versucht sich neu zu orientieren, wird dieser Berufswunsch erfasst. Kann der/die Friseur*in beispielsweise mit den Chemikalien nicht mehr arbeiten und möchte sich gerne in Richtung Verkauf orientieren, dann wird das bei uns im AMS in den Daten als Berufswunsch eingetragen

„… es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung in Österreich.“

Wenn man einen Berufswunsch äußert, inwieweit wird er gefördert?
EA:
In unseren Auswertungen sieht man, dass die meisten Friseur*innen wieder in ihrem Bereich arbeiten möchten. Erst wenn die Person nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, dann wird eine Umschulung empfohlen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung in Österreich gibt. Sollte jemand den Beruf nicht mehr ausüben können, spricht ein*e AMS-Berater*in mit der Person darüber, was man tun könnte. Wenn allerdings ein*e Friseur*in kommt und sagt, ich möchte mich jetzt weiterbilden, weil ich arbeitslos/arbeitssuchend bin, dann werden wir darauf in der Regel nicht eingehen.

„… Anspruch auf Förderung nur, wenn es vorher ein Beratungsgespräch gab.“

Ab wann qualifiziert man sich für diese Beratung?
EA:
Eine Person hat beispielsweise ihre Lehre komplett absolviert, aber die Prüfung nicht abgeschlossen, dann helfen wir. Oder wenn eine Person einen Kurs machen möchte, weil sie sich nicht mehr sicher fühlt oder nicht mehr Up-to-date ist, dann unterstützen wir natürlich auch eine Arbeitserprobung, damit sie langsam wieder in den Beruf einsteigen kann. Jede Weiterbildung wird mit einem/einer Berater*in situations- und personenbezogen analysiert und dann erst wird über eine Förderung entschieden. In unseren Richtlinien ist festgehalten, dass man nur dann einen Anspruch auf Förderung hat, wenn es vorher ein Beratungsgespräch gab.

 "Bei uns steht Vermittlung an oberster Stelle."

Um in der Statistik-Kategorie als Friseur erfasst zu werden, zählt dafür der Beruf oder der Berufswunsch oder beides?
EA:
Die Kategorie Friseur in der offiziellen Statistik bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf der Person.Ich nenne ihnen ein Beispiel: Eine Person meldet sich in Wien als Friseur*in arbeitssuchend/arbeitslos und sagt sie möchte das und das machen, dann wird der/die Berater*in sagen, es tut mir leid, aber wir haben eine hohe Nachfrage an Friseur*innen, ich würde ihnen empfehlen, dass sie sich da und da bewerben. Wenn aber eine Person Hilfe braucht beim Bewerben, weil sie zum Beispiel sieben Jahre nicht gearbeitet hat, dann bekommt sie Unterstützung. Bei uns steht Vermittlung an oberster Stelle.

Von wem werden diese Kurse, Weiterbildungen durchgeführt?
EA:
Es gibt grundsätzlich zwei Wege. Der erste Weg ist, dass die Person ein passendes Angebot am freien Bildungsmarkt findet und dieses der*dem Berater*in durch mehrere Kostenvoranschläge vorstellt. Sofern dieser Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und preislich angemessen entschieden wird, kann die Person dafür eine Kurskostenförderung erhalten. Der zweite Weg ist, dass auf Länderebene die Durchführung von ganzen Kursen durch Ausschreibung vom AMS zugekauft werden. Die Landesorganisation hat die Verpflichtung diese Weiterbildungen auszuschreiben und dann geht der Zuschlag an die entsprechende Einrichtung, die das Angebot in der Ausschreibung bestmöglich erfüllt. In der Folge werden die Teilnehmer*innen dem Kurs durch das AMS zugebucht.

Und wer kann das sein? Verbände, Innungen, Firmen, andere?
EA:
Das können all jene Organisationen machen, die die jeweils erforderlichen Eignungskriterien erfüllen.  Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.ams.at/organisation/partner/ams-partner oder auf der Website der jeweiligen AMS-Landesgeschäftsstelle.

Wo finde ich die Ausschreibungen, um Weiterbildungen anzubieten?
EA:
 Im AMS Vergabeportal ► www.ams.vergabeportal.at

Frau Auer, vielen Dank für den Einblick und das Gespräch.

Werft auch einen Blick in die AMS Weiterbildungsdatenbank für Friseure (► LINK