Credit: Katriina Janhunen

19.02.2019

Karfreitag wird halber Feiertag - Friseure verlieren

Friseur-Unternehmer verlieren umsatzstarken Nachmittag vor Ostern bzw. müssen mit Mehrkosten rechnen! ÖVP und FPÖ beschließen: Der Karfreitag wird ein "halber Feiertag"!

Das Gesetz soll schon heuer, am 19. April 2019, in Kraft treten! Ab 14 Uhr haben dann alle Mitarbeiter frei. An der Ausformulierung des Gesetzesentwurfs wird derzeit gearbeitet, man rechnet mit einem Abschluss noch im Februar. 

Was liegt der Entscheidung von ÖVP und FPÖ zugrunde?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in dieser Woche entschieden, dass die bestehende österreichische Karfreitags-Regelung rechtswidrig und diskriminierend sei. Alle anderen gesetzlichen Feiertage gelten unisono für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Religionszugehörigkeit. Man beruft sich auf den Aspekt der Gleichstellung.

Freitag ab eins, macht jeder seins
Fast jeder Friseur kennt den Spruch, aber wohl kaum aus den eigenen Reihen. Auf 40% der Angestellten Österreichs trifft das bereits zu: Freitags ab 14:00 ist frei!

Für Friseur-Unternehmen und Handel ist die Entscheidung, den halben Karfreitag frei zu machen, nicht attraktiv. Die meisten Arbeitnehmer werden am Samstag ohnehin wieder im Geschäft stehen, also kein familienfreundliches, verlängertes Wochenende.

Es ist eine typisch österreichische Kompromiss-Lösung, die vor allem wieder die Unternehmen trifft. Laut Wirtschaftskammer verursache die Halbtagsregelung zusätzliche Kosten zwischen 200-300 Millionen.

Unklar ist noch, ob die Geschäfte am Nachmittag geöffnet haben dürfen. Wahrscheinlich läuft es auf eine "8. Dezember-Lösung" hinaus: Geschäfte offen, aber Überstundenzuschläge von 100%.


Die neue Karfreitags-Regelung. Für Friseur-Unternehmen wirft das Fragen auf!

Welche? Unternehmer Hannes Steinmetz, Salon Steinmetz-Bundy, hat für uns ein paar in den Raum gestellt:
1. In welcher genauen Zeit dürfen Geschäfte am Karfreitag geöffnet werden?
2. Wird sich bis 19.04.2019 eine kollektivvertragliche Einigung zwischen WKO und VIDA ausgehen?
3. Dürfen Jugendliche nach 14:00 am Karfreitag beschäftigt werden?
4. Wird es für Unternehmer in irgendeiner Art eine Erleichterung für die von der Regierung erdachte Verteuerung geben?

Wir erwarten schon bald Antworten vonseiten der Bundesinnung. Auf unsere Nachfrage haben wir noch keine Statements erhalten. "Wenn es ein niedergeschriebenes Gesetz gibt, werden wir von der Bundesinnung eine offizielle Aussage verfassen.", so Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder.

Es bleibt spannend! Wir bleiben für euch am Ball!