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27.01.2022

Ende der 2G-Kontrollpflicht ist unumgänglich

Kaum kam die Ankündigung des Lockdownendes für Ungeimpfte, folgte der Dämpfer auf dem Fuß... 2G bleibt als Zutrittshürde, trotz Impfpflicht, bestehen, so auch bei Friseursalons und körpernahen Dienstleistern. WKO und Friseurinnung beziehen Stellung ...

„Mit der Einführung der Impfpflicht und dem Ende des Lockdowns für Ungeimpfte haben sich die Vorzeichen völlig geändert“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich.

Im Gewerbe und Handwerk gebe es ebenfalls zahlreiche Verkaufs- und Kundenbereiche, betont Scheichelbauer-Schuster. „Unter den neuen Voraussetzungen ist für uns völlig klar, dass auch dort die Kontrollpflicht von 2G-Nachweisen enden muss: Wenn Impfen eine gesetzlich vorgeschriebene Bürgerpflicht ist, kann die Kontrolle natürlich nicht unseren Betrieben obliegen, sondern ist Aufgabe der dafür zuständigen Sicherheitsbehörden.“

Die Branchensprecher der körpernahen Dienstleister teilen diese Ansicht und schließen sich der Forderung an. „Die rechtliche Situation ist jetzt eine komplett andere. Logischerweise erübrigt sich dadurch die Kontrolle der 2G-Nachweise durch unsere Betriebe“, betont Wolfgang Eder, Branchensprecher der FriseurInnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Sie machen sich dafür stark, dass ihre Mitgliedsbetriebe so schnell wie möglich wieder für alle KundInnen geöffnet sind.