08.07.2020

1,2 Mio. Sonderzahlung für Arbeitslose Friseure im September zuzüglich Kinderbonus

450 € für alle, die zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld bezogen, zuzüglich 360 € pro Kind, das beschloss heute der Nationalrat. Friseur-Arbeitslosenquote weiterhin hoch...

Arbeitslose Personen werden im September eine Einmalzahlung von 450 € erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben. Der Sozialausschuss des Nationalrats gab heute grünes Licht für das Regierungsvorhaben. Ziel der Maßnahme ist es, die Auswirkungen der Corona-Krise für die betroffene Personengruppe abzufedern. Auch die geplante einmalige Unterstützungsleistung von 360 € für jedes Kind ist mit der Annahme des Gesetzentwurfs auf Schiene.

Aktuell sind noch immer 2.717 FriseurInnen in ganz Österreich arbeitslos gemeldet( ►  arbeitslose Friseure Stand Juni 2020).  Das bedeutet, im September werden voraussichtlich mindestens 1.222.650 € an arbeitslos gemeldete FriserInnen ausgezahlt. Darin noch nicht enthalten ist der Kinderboni.

Die Auszahlung erfolgt automatisch. Tage, in denen der Leistungsbezug gesperrt wurde, zählen allerdings nicht zur Bezugsdauer. Von der Sonderzahlung müssen keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, auch Leistungen aus der Sozialhilfe werden dadurch ausdrücklich nicht geschmälert.