Credit: Martin Steiger

21.12.2020

Einigung über Trinkgeld-Ersatz im Lockdown

Trinkgeld-Ersatz aus zweitem Lockdown gibt es vom AMS, Für den November gibt es € 50,- und den Dezember € 40. Geregelt wird es in einem eigenen Zusatzkollektivvertrag, finanziert wird es nach Verhandlungen der Bundesinnung Friseure vom AMS ...

Einigung über aliquoten Corona-Trinkgeld-Ersatz

Auf eine weitere Unterstützungsmaßnahme hat sich die Bundesinnung bei Verhandlungen mit der Gewerkschaft geeinigt: für die Zeit des totalen Lockdowns im November und Dezember wird den MitarbeiterInnen ein aliquoter Trinkgeld-Ersatz über das AMS ausgezahlt.

Lehrlinge, und ArbeitnehmerInnen erhalten für den November € 50,- und den Dezember € 40,- einmaligen Corona-Lockdown Trinkgeld-Ersatz. Der Anspruch ist netto und abgabenbefreit.

Den Zahlungen über diese Summe hinaus - so wie die Gewerkschaft gefordert hat - stimmte die Bundesinnung nicht zu, weil in der momentanen Situation den UnternehmerInnen keine zusätzlichen Kosten zumutbar sind.  „Uns ist wichtig, dass unsere MitarbeiterInnen so geringe finanzielle Einbußen haben wie möglich. Gleichzeitig müssen wir allerdings auch die Situation der UnternehmerInnen berücksichtigen, denen nicht ein Teil der von der Regierung versprochenen Hilfe aufgebürdet werden darf“, so    Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder.

Dazu hat die Bundesinnung heute einen  ► Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag für FriseurInnen vom 1.4.2020 über die Gewährung einer Corona Zulage veröffentlicht.

Auszahlung der Prämie

ArbeitnehmerInnen sollen bis spätestens 31.12.2020 über die Corona-Zulagen verfügen können.
Refundierung für die Abrechnungsmonate November und Dezember 2020 möglich.
Eine Aufrollung der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für die Monate November und Dezember 2020 ist durchzuführen.

Steuerberater und Lohnbuchhaltung werden auch hier von großer Hilfe sein.