C: Adobestock/Petra Homeier

14.04.2022

Die Maskenpflicht beim Friseur fällt österreichweit

Ab Karsamstag, 16. April 2022 gelten neue Corona Regeln. Die FFP2-Maskenpflicht beim Friseur fällt für Kund*innen und Mitarbeiter*innen. Ebenfalls verlängert sich die Gültigkeit des Booster-Stichs auf 12 Monate. Das ganze soll bis 8. Juli gelten, auch in Wien ...

Die Maske bleibt Österreich erhalten, aber nur noch in wenigen Bereichen. 

Das sieht eine Verordnung vor, die am Donnerstag von Gesundheitsminister Johannes Rauch vorgestellt wurde.
Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis und im lebensnotwendigen Handel (z.B. in Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Banken, Post) und Gesundheitseinrichtungen (Spitäler, Pflegeheimen, etc.). Die Maskenpflicht fällt im normalen Handel, etwa Modegeschäften, und bei Veranstaltungen. 

Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder freut sich: "Wir haben uns dafür in den vergangenen Wochen gemeinsam mit dem Handel starkgemacht." 

Laut offizieller Verordnung des Gesundheitsministeriums treten ab 16. April 2022 folgende Lockerungen in Kraft:

  • Grüner Pass: Die Gültigkeitsdauer der Grundimmunisierung (3 Impfungen oder Genesung und 2 Impfungen) wird von 9 auf 12 Monate (365 Tage) verlängert.
  • Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Innenräumen wird aufgehoben. Es gilt aber weiterhin die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es nur mehr in folgenden Bereichen:
    • In besonders schutzwürdigen Bereichen wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Bereichen
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen
    • In den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
  • Die 3G-Regel in der Nachtgastronomie und bei großen Veranstaltungen wird aufgehoben. In besonders schutzwürdigen Bereichen – wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Bereichen – gilt weiterhin die 3G-Pflicht für Besucher*innen, Mitarbeiter*innen und Dienstleister*innen.

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit 16. April in Kraft und gilt bis 08. Juli 2022.