Credit: Martin Steiger

18.09.2020

Der Ärger - Hygieneauflagen zwischen Empfehlung und Pflicht

Was gilt denn jetzt wirklich und weshalb darf die Polizei nicht strafen? Es gibt sie, die Salons, in denen keiner eine Maske trägt und viele fragen sich, weshalb die Polizei da nicht eingreift...

Seit 14. September 2020 gilt wieder eine allgemeine Maskenpflicht für sämtliche Kundenbereiche, die sich im Rauminneren von Betriebsstätten befinden (imSalon hat über die ► Verschärfungen berichtet). Uns erreichen aber immer wieder Anfragen verärgerter FriseurInnen, die nicht verstehen, dass es Salons gibt, in denen keiner eine Maske trägt und warum das nicht verfolgt wird.

Wir haben für euch beim Bundesministerium für Inneres nachgefragt:
Warum wird es nicht gestraft, wenn im Friseursalon keine Masken getragen werden?

Die Antwort kam überraschend und prompt: "Das Tragen von Masken im Salon ist zum jetzigen Stand empfohlen, um das Eindämmen des Virus nicht weiterzuverbreiten, aber es ist derzeit keine Pflicht." 

Laut dem SKKM-Koordinationsstab (SARS-CoV-2/COVID-19) schreitet die Polizei nur auf Ersuchen der Gesundheitsbehörde ein. In Rücksprache mit den KollegInnen beim Gesundheitsminiserium konnten sie uns folgendes mitteilen: "Derzeit können Verstöße gegen Corona-Hygieneauflagen nicht mit Bußgeldern geahndet werden. Dazu muss erst das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, welches bis zum Ende des Monats September 2020 durch den parlamentarischen Prozess soll." Für weitere Fragen sollen wir uns an die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde wenden.

In der Tat hatten wir noch weitere Fragen, unter anderem über das kommende COVID-Maßnahmengesetz in Geschäften und Friseursalons sowie ein mögliches Bußgeldgesetz. Hier meinte das Innenministerium, dass für alle Belange rund um COVID das Gesundheitsministerium bzw. die Gesundheitsbehörde federführend sind und verwies uns auf das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Dort fragten wir dann gleich an, nur um wieder zurück an das Innenministerium verwiesen zu werden.

Unser Fazit: Aktuell hält man sich nach dem Desaster im Frühjahr verschwiegen.

Neues COVID-19-Gesetz soll bei Vergehen Strafen bringen
Der Entwurf der Gesetzesänderungen, die laut Standard am 23. September beschlossen werden sollen, liegen dem Parlament nun vor. Dieses bestimmt dann die ahndungsfähigen Maßnahmen auch im Friseursalon. Maßnahmen sind unter anderem das Anordnen von Mund-Nasen-Schutz oder Abstandsregelungen. Bei Vergehen sind Strafen von bis zu 1.450 Euro vorgesehen.

Großartig, dass sich doch die Mehrheit aller Friseure dazu entschlossen hat, Corona den Kampf anzusagen und damit dazu beiträgt, dass unsere Branche nicht als "Corona-Hotspot" mediale Aufmerksamkeit erregt.

Deutschland als Vorzeigemodell
Unsere deutschen Nachbarn sind da bereits viel weiter. Da drohen in Salons bis zu 25.000 Euro Strafe. Schaut euch deren Bußgelderkatalog an (imSalon.de hat berichtet): ► Bußgelder für Corona-Regel Verstöße im Friseursalon nach Bundesland oder konkret ► Stuttgart erhöht Bußgeld für Maskenverweigerer im gewerblichen Bereich.

Alle weiteren FAQs zur Verordnung findet ihr hier: ► https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_einschraenkungen