Credit: Martin Steiger

14.09.2020

Zahlungs- und Stundungsfristen Finanzamt, Kassen, Kommunen, Sozialpartner im Überblick

Die aktuelle Situation erfordert aufmerksame Liquiditätsplanung! Steuerberater Dieter Derntl hilft durch den Termindschungel, denn Fälligkeitstermine verpassen sollte man auch in Coronazeiten nicht...

Steuerberater Dieter Derntl sieht eine große Herausforderung im Dschungel der Termine, die derzeit über allen Unternehmerköpfen wie ein Damoklesschwert schwingen.

Die Wiener Steuerberatungskanzlei taxpro hat für imSalon einen Überblick über die wichtigsten Finanztermine für Friseurunternehmer erstellt.

Finanzamt

Stundungsvereinbarung verlängern
Sie haben beim Finanzamt eine bewilligte, aufrechte Stundungsvereinbarung bis zum 01.10.2020?  Dann verlängert das Finanzamt diese Zahlungsfrist automatisch, ohne weiteren Antrag bis zum 15.01.2021 – und dies zinsfrei!

Eingeschlossen sind alle jene Beträge, die bis zum 25.09.2020 am Steuerkonto verbucht sind.

Wichtig daher: die fristgerechte Meldung der Abgaben (besonders der UVA und der Lohnabgaben) und der Blick auf Ihr Steuerkonto!

Sollten Sie noch keine Stundung beantragt haben, dann ist dies vor dem 25.09.2020 jedenfalls noch zu erledigen, um die verlängerte Stundungsfrist nutzen zu können. 
Voraussetzung für einen Stundungsantrag ist immer die glaubhafte Darstellung, dass es – coronabedingt – zu Umsatzausfällen und Liquiditätsschwierigkeiten gekommen ist!

Österreichische Gesundheitskasse

Die Beiträge für die Monate Februar, März und April 2020 bleiben zinsfrei gestundet bis zum 15.01.2021.
Danach besteht die Möglichkeit, ein Ratenansuchen an die OEGK zu stellen- der Rückstand kann in max. 11 Monatsraten, beginnend ab Februar 2021 bedient werden.

Die Beiträge ab dem Monat Mai 2020 sind zur gewohnten Fälligkeit zu bezahlen!
In Ausnahmefällen, bei anhaltenden coronabedingten Liquiditätsschwierigkeiten, kann ein Online-Antrag auf Stundung eingebracht werden.

Diese Stundung wird maximal 3 Monate gewährt und mit Verzugszinsen belastet. Derzeit ist es lediglich möglich, für die Monate Mai, Juni und Juli ein Stundungsansuchen einzubringen. Besuchen Sie dazu das offizielle Portal der Gesundheitskasse 

Voraussetzung für einen Stundungsantrag ist jedenfalls die fristgerechte Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagen-Meldung UND die glaubhafte Darstellung von coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten.

Ausnahme: die SV-Beiträge der Mitarbeiter in Kurzarbeit, in Sonderfreistellung oder im Falle von Vergütungen bei Quarantänemaßnahmen nach dem Epidemiegesetz können nicht gestundet werden – diese Beiträge sind bis zum 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten.

SVS – gewerbliche Sozialversicherung

Die Beiträge zur gewerblichen Sozialversicherung 2020 sind bit 31.12.2020 gestundet – das bedeutet, dass Sie die Zahlungen so vornehmen können, wie es Ihre wirtschaftliche Situation erlaubt.
Dazu ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Bis zum 31.12.2020 muss das Konto bei der SVS ausgeglichen sein.

GEMEINDEN – KOMMUNALABGABEN

Mit den Gemeinden gab es während der Corona-Krise keine gesonderten Vereinbarungen über Stundungsmöglichkeiten – wir empfehlen, die Beiträge fristgerecht an die Gemeinde zu entrichten.

„Die Situation erfordert aufmerksame Liquiditätsplanung", weiss Dieter Derntl und erklärt, „denn einerseits ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, die zinsfreien Stundungen zu nützen, andererseits darf keiner der Fälligkeitstermine verpasst werden, denn dann treten die Versäumnisfolgen (Zinsen, Säumniszuschläge) ein“.

Dieter Derntl
leitet die renommierte Steuerkanzlei taxpro in Wien und ist seit 30 Jahren auf die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgreich spezialisiert. Wir freuen uns Herrn Dieter Derntl als beratenden Fachmann für Steuer- und Unternehmerangelegenheiten regelmäßig zu Rate zu ziehen zu können.