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30.07.2019

CO² Alarm bei Nobelfriseur: Tipps für sichere Gasthermen im Salon

Diese Woche berichten die Tageszeitungen: "CO² Alarm in der Wiener City, Nobelfriseur evakuiert" - solche Horrorszenarien braucht niemand. Warum mobile Klimageräte im Salon nichts verloren haben und wer die Verantwortung für die Gasgeräte trägt...

Gasthermen sind bei normalem Gebrauch sicher, aber können gefährlich werden, wenn sie schlecht gewartet sind oder die Abgase nicht richtig abziehen können.

Im Friseursalon am Wiener Kohlmarkt waren alle Auflagen gewissenhaft erfüllt: "In dem Fall traf den Unternehmer keine Schuld. Der Defekt lag vermutlich in der Abgasleitung, nicht in der Therme - das ist ein echter Ausnahmefall", erklärt der Wiener Installateur Harald Bezucha.

Versicherung steigt aus!

Rudolf Meidl gab uns einen Einblick in die rechtlichen Folgen: "In einer Betriebs-Bündelversicherung oder einer All-In-Versicherung wird ein solcher Schaden nicht abgedeckt. Fast pervers hört sich an, wenn seitens der Versicherung erklärt wird, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, weil keine Explosion war und kein Feuer entstanden ist!"

Hitze & mobile Klimageräte im Salon

Bei großer Hitze steigt die Gefahr der Therme, da sich die Abluft im Rauchfang stauen kann. Das Problem entsteht dann, wenn zusätzlich mobile Klimageräte aufgestellt werden. Diese pumpen die Luft mit einem Schlauch nach außen, es wird aber keine frische Luft hereingelassen. Ein Unterdruck entsteht und die giftigen Abgase werden aus der Therme in dem Raum gesogen.

Das austretende CO² ist farblos und geruchlos. Schwindel, Kopfschmerzen und Übelkeit sind die Anzeichen einer CO² Vergiftung - diese kann tödlich enden.

Auf der sicheren Seite

  • Auch bei großer Hitze immer auf ausreichend Belüftung achten
  • Besser als mobile Klimageräte sind vom Profi fix eingebaute Klimaanlagen
  • CO² Melder für den Salon besorgen
  • Bei Thermentausch auf eine raumluftunabhängige Brennwerttherme setzen

Wartung - wer ist verantwortlich?

Rudolf Meidl hat mit den zuständigen Stellen gesprochen: "Mir wurde empfohlen in Zukunft zweimal jährlich einen Brennerservice und Abgasmessungen durchzuführen, was besonders in Friseursalons durch die Verwendung von Haarspray etc. Sinn macht"

  • Für Wartung und Instandhaltung von Gasthermen sind in der Regel die Mieter verantwortlich - für Reparaturen der Vermieter, wenn nichts Anderes im Mietvertrag vereinbart ist.
  • Wartungen der Gastherme sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. In Wohnräumen wird eine jährliche Wartung empfohlen, in Betriebsräumen wie Friseursalons eine halbjährliche.
  • Abgasmessungen sind verpflichtend und sind abhängig von der Geräteleistung. Für Privataushalte und Geräte bis 26KW reicht eine Überprüfung alle 4 Jahre, bei 50KW muss einmal im Jahr gemessen werden.