Credit: Martin Steiger

26.01.2022

Bis 3.000 Euro steuerfreier Corona-Bonus: Auszahlung bis Ende Februar möglich

Noch eine kleine Motivation für den Start ins neue Jahr ist möglich, mit einem Coronabonus bis zu 3.000 Euro. Diese Bonuszahlung ist von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit. Die Auszahlung ist noch bis zum 28.Februar 2022 möglich...

Noch bis Ende Februar 2022 können MitarbeiterInnen belohnt werden mit einer Auszahlung eines einmaligen Coronabonus bis zu 3.000 Euro. 

Motivation pur

Die Bonuszahlungen sind für ArbeitnehmerInnen gedacht, die aufgrund ihres Einsatzes in der Covid-19-Krise 2021, besonderen Einsatz gezeigt haben. Auszahlbar ist der Bonus noch bis 28. Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021.

Voraussetzung für den Bonus

Der 3.000 Euro Coronabonus ist steuerfrei sind. Diese Bonuszahlung ist von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit.

Die Corona-Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt.

Dabei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden. Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.

Auszahlungsmöglichkeiten

Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Die Corona-Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet.