05.02.2021

Ab 08.02. dürfen Friseure wieder arbeiten – die Auflagen

Die Friseursalons dürfen ab kommenden Montag, 08.02. wieder aufsperren, Mobilfriseure wieder arbeiten. Es gelten verschärfte Regelungen wie FFP2 Maskenpflicht und Freitestung der Kunden. Welche Regeln gelten?

Stand: 05.02.2021 – Der Artikel wird laufend aktualisiert 

Am 8. Februar tritt die 4. COVID-19-SchutzmaßnahmenVO in Kraft und soll bis zunächst 17. Februar 2021 gelten.

Friseurrelevante Eckpunkte

Für körpernahe Dienstleister (z.B. Friseure, Kosmetiker) gelten besondere Vorschriften:

KUNDEN

Maskenpflicht :

  • Kunden und Kinder ab 14 Jahren müssen immer eine FFP-2-Maske tragen, ausgenommen: Schwangere (MNS Pflicht), Personen mit ärztlichem Attest​​​​​​, Kinder bis 14 Jahre (MNS ab 6 Jahre), Gehörbeeinträchtigte Personen und deren Kommunikationspartner während der Kommunikation

Zutrittstests:

Der Zutrittstest (Nachweis über einen negativen Test auf SARS-CoV-2) für jeden Kunden ist verpflichtend

  • Zutrittstests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein (Zeitpunkt der Probenahme!)
  • Geimpfte Personen müssen sich ebenfalss freitesten!
  • Zutrittstests müssen von öffentlich-befugten Stellen stammen (keine Selbsttests)
    Gültigkeit haben PCR - bzw. Antigen Test, durchgeführt von geschultem Personal, z.B. Arzt, Apotheker oder Teststraße (gratis mit E-Card) 
    ►  FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen (.pdf)
    ►  Apotheken bieten ab 8.2. Gratis Tests an
  • Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, hier gilt der Negativtest der Eltern
  • Ausnahme: Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen. Hier ist das entsprechende ärztliche Attest vorzulegen.
     

MITARBEITER

Es gilt Maskenpflicht für Mitarbeiter:

  • Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen spätestens alle sieben Tage einen negativen Test vorweisen. Kann ein negativer Nachweis nicht erbracht werden, ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Unternehmer dürfen ihre MitarbeiterInnen nicht zum COVID-19 Test zwingen. MitarbeiterInnen, die sich nicht testen lassen möchten, müssen jedoch verpflichtend eine FFP2 Maske tragen. 

  • Für Negativ getestete Mitarbeiter gilt der Mund-Nasen-Schutz, eine FFP2 Maske ist nicht dringend.

Alles was ihr über FFP2 Masken wissen müsst findet ihr in unserem Beitrag: ► FFP2 Masken im Salon - auf was ist zu achten?

(Einen Überblick über Teststraßen in eurer Nähe findet ihr am Ende des Beitrages)
 

SALON REGELN

  • 10m² REGELUNG
    Die bestehende Regelung von 10m2 pro Kunde gilt auch weiterhin ►Die geplante 20 m2 Regelung gekippt! Weiterhin 10 m2 pro Kunde

  • Bei Unterschreitung des 2-Meter-Abstands müssen zumutbare Schutzmaßnahmen gesetzt werden (z.B. vermehrte Desinfektion)

  • Es ist nicht erlaubt, Speisen und Getränke zu verabreichen
     

AUSBILDUNG

Ausbildung erlaubt: Dienstleistungen zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, die nicht digital durchgeführt werden können, können weiterhin als ausnahmsweise zulässige Veranstaltungen (unter Hygieneauflagen) stattfinden. 
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Überblick über die Teststraßen in eurem Bundesland

Die Bundesländer bieten Gratis Schnelltests - für Menschen ohne Symptome - die zumeist in der Regel täglich durchgeführt werden können. Die Standorte und Testzeiten sowie Anmeldemöglichkeiten entnehmt bitte eurem jeweiligen Bundesland: https://oesterreich-testet.at/#/landingPage